Energiespeicher
Energiespeicher sind Einheiten (Anlagen, Maschinen bzw. Geräte, Einrichtungen, Glieder und Elemente) zur Speicherung von Energie.
Dazu gehören:
1. Energiespeicher zur Speicherung von mechanischer Energie
2. Energiespeicher zur Speicherung von Wärmeenergie
3. Energiespeicher zur Speicherung von Lichtenergie
4. Energiespeicher zur Speicherung von elektrischer Energie
5. Energiespeicher zur Speicherung von magnetischer Energie
zu 1 gehören: träge Masse, schwere Masse, Druckfeder, Zugfeder, Spannfeder,
Druckgummi, Zug-bzw. Spanngummi, komprimierte Gase (z.B.: Kompressor, Stoßdämpfer)
zu 2 gehören: Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase
zu 3 gehören: Phosphor, goldhaltige Substanzen
zu 4 gehören: Kondensator, Akkumulator
zu 5 gehören: Spule bzw. Induktivität
Galvanische Elemente (Batterien) und Brennstoffe sind Träger von chemischer Energie.
Materie ist eine Sonderform der Energie und kann von daher nicht als Energieträger
bezeichnet werden.
Reaktoren sind in der Lage die Bindungsenergie spaltbarer Materie freizusetzen.
Anmerkungen:
Energiespeicher werden im EIS-AWÜSA-Zusammenhang nicht als
Energieaufnehmer bezeichnet!